Barrierefreiheitserklärung

Die Barrierefreiheit der Website Stephan Berger e.U./Familienhotel Berger ist uns ein großes Anliegen. Die Informationen auf unserer Website sollen nach Möglichkeit von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von technischer Ausstattung, Sicherheitseinstellungen oder persönlichen Handicaps.

In diesem Sinne ist Stephan Berger e.U. bemüht, diese Webseite im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website von Stephan Berger e.U./Familienhotel Berger.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Zusammenfassung der wichtigsten Problemstellungen:

  • Überschriftenstruktur tlw. nicht ganz passend
  • Fehlermeldungen bei manchen Formularen nicht ganz ausreichend
  • Es gibt kleinere Kontrastmängel bei Fehlermeldungen und bei der Umrahmung der Inputfelder, nicht erfüllt sind damit die Erfolgskriterien 1.4.3 und 1.4.11.
  • Die PDF-Formulare sind nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Es sind mehrere WCAG Erfolgskriterien (vor allem 1.3.1, 3.3.2, 4.1.2) nicht erfüllt. Es gibt aber barrierefreie Alternativen.

Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

c) Die Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.

Live-Videos sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Live-Videos sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen.

Wir planen nicht, Live-Videos zu untertiteln.

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Zusätzliche Informationen

Web-Redakteur:innen, die an den Inhalten unserer Webseiten arbeiten, werden laufend in Schulungen über die Anforderungen an barrierefreies Formatieren informiert.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18. Februar 2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Stephan Berger e.U. durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Webzugänglichkeitsgesetz zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie Europäische Union 2016/2102 erfolgte in einem Selbsttest in Anlehnung an den externen Test nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA, der im Februar 2025 für die Website der Stephan Berger e.U. durchgeführt wurde. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei der Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 26. Mai 2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Inhalte dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut, dabei ist uns die Zugänglichkeit und Bedienbarkeit ein großes Anliegen.

Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website hindern - Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen - so bitten wir Sie, uns diese an unten stehenden Kontakt zu melden.

Wir kontaktieren Sie ehestmöglich nach Prüfung Ihrer Anfrage. Kontakt um Barriere zu melden

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular, das Sie unter nachfolgendem Link erreichen können, Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen: Kontaktformular Beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Website der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH unter folgendem Link: Beschwerdestelle